• 25. April 2024 13:34

Umgang mit Corona-Erkrankungen in der LEA

Apr 23, 2020

Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu unserer Anfrage: Umgang mit Corona-Erkrankungen in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) an der Durlacher Allee und an den anderen (auch künftigen) Karlsruher Standorten – Ist-Stand und weiteres Vorgehen

Die Beantwortung der Fragen erfolgte durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

1. Was ist mit dem am Freitag, dem 13.03.2020, bestätigten an Covid19 erkrankten LEA- Bewohner geschehen, so dass das Regierungspräsidium am Mittwoch, dem 18.03.2020, verlauten lassen konnte, es gebe aktuell in der Karlsruher LEA keine Erkrankten?

Bei dem geschilderten Fall handelt es sich um einen ehemaligen Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Durlacher Allee 100, welcher am 12. März 2020 im Ankunftszentrum Heidelberg auf Corona getestet wurde – das positive Ergebnis lag dem Regierungspräsidium Karlsruhe am 13. März 2020 vor. Der Betroffene war also zum Testzeitpunkt bereits nicht mehr im Stadtgebiet Karlsruhe untergebracht und wurde auch später nicht mehr dorthin zurückverlegt.

2. Wie war und ist die aktuelle Belegung der einzelnen LEA-Standorte in Karlsruhe mit Bewohnern (am 13.03. und am Tag der Beantwortung dieser Anfrage, Datum bitte angeben)? Welche Belegung der einzelnen – auch der künftig zusätzlichen – LEA-Standorte ist mittel- und langfristig geplant?

Der „Tag der Beantwortung dieser Anfrage“ ist der 2. April 2020. Am 13. März 2020 befanden sich 183 Personen, am 2. April 2020 154 Personen in der Durlacher Allee. Am 13.März 2020 befanden sich 215 Personen, am 2. April 2020 300 Personen in der Felsstraße. Am 13. März 2020 befanden sich 94 Personen und am 2. April 2020 82 Personen im Griesbachhaus. Eine valide Aussage zur zukünftigen Belegungsplanung kann angesichts der derzeitigen dynamischen Entwicklungen nicht getroffen werden.

3. Wie verhielt bzw. verhält sich zu den in Frage 2 genannten Zeitpunkten die jeweilige Anzahl der Sicherheitskräfte vor Ort, vor Allem in der LEA an der Durlacher Allee?

Bei den Erstaufnahmeeinrichtungen im Stadtgebiet Karlsruhe handelt es sich um Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg mit besonderer Sicherheitskonzeption. Aufgrund des für diese Einrichtungen erforderlichen besonderen Schutzes, insbesondere auch hinsichtlich möglicher Einwirkungen von außen, können konkrete Besetzungszahlen nicht mitgeteilt werden.

4. Wie verhielt bzw. verhält sich zu den in Frage 2 genannten Zeitpunkten die jeweilige Anzahl der Verwaltungsangestellten und Polizisten vor Ort? Inwieweit unterscheiden sich hier die Istzahlen von den Sollzahlen (bitte jeweils angeben)?

Siehe hierzu Antwort zur Frage 3.

5. Wie verhielt bzw. verhält sich zu den in Frage 2 genannten Zeitpunkten die jeweilige Anzahl der Betreuungspersonen, wie die des sonstigen betreuenden Personals
(Essensausgabe, Reinigung, etc.)

In allen Erstaufnahmeeinrichtungen im Stadtgebiet Karlsruhe war und ist stets durchgehend und ausreichend Betreuungspersonal vorhanden entsprechend der mit den jeweiligen Dienstleistungsunternehmen vertraglich vereinbarten Personalschlüssel. Aktuell ist lediglich die Kinderbetreuung präventiv geschlossen. Die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung der externen Träger wurde in Teilen auf telefonische Beratung umgestellt.

6. Waren bzw. sind sämtliche Bewohner erkennungsdienstlich behandelt (am 13.03. und am Tag der Beantwortung dieser Anfrage)?

Bis auf wenige Ausnahmen, welche neu angekommene Asylsuchende betreffen, waren bzw. sind die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen erkennungsdienstlich behandelt.

7. Wie viele Bewohner waren bzw. sind an Covid-19 erkrankt (am 13.03. und am Tag der Beantwortung dieser Anfrage)?

In den Erstaufnahmeeinrichtungen im Stadtgebiet Karlsruhe war am 13. März 2020 kein/e Bewohner/in an Corona erkrankt. Am 2. April 2020 war ein an Corona erkrankter Bewohner in einem Krankenhaus untergebracht.

8. Was geschieht seit dem 13.03., was geschieht künftig mit erkrankten Bewohnern?

Erkrankte Bewohner im Stadtgebiet Karlsruhe werden – wie bereits vorher schon – derzeit und auch künftig streng isoliert untergebracht. Ein Verlassen der ihnen zugewiesenen Räumlichkeiten ist ihnen kraft ordnungsrechtlicher Verfügung nicht gestattet, was durch den Sicherheitsdienst vor Ort überwacht wird.

9. Welche Maßnahmen waren am 13.03., welche sind seither und welche künftig zum Schutz der Mitbewohner möglich / werden im Bedarfsfall ergriffen?

Siehe hierzu Antwort zur Frage 8. Im Übrigen trennt der Sicherheitsdienst die Mitbewohnerschaft von an Corona erkrankten Asylsuchenden strikt ab.

10. Ist es vorgesehen bzw. möglich, im Bedarfsfall einen gesamten LEA-Standort in Quarantäne zu nehmen, wie in Suhl geschehen? Gibt es hierzu einen Notfallplan? Ist die Infrastruktur dafür geeignet?

Dies obliegt der Entscheidungshoheit des zuständigen Gesundheitsamtes, welches auch die entsprechenden Maßnahmen anordnen würde.

11. Wie wird bei Einrichtung einer Quarantäne am betroffenen LEA-Standort Ruhe und Ordnung aufrechterhalten?

Grundsätzlich wurde die Bewohnerschaft der Durlacher Allee 100 bereits sehr umfassend über die Gefahren des Corona-Virus aufgeklärt, was im Falle einer Gesamtquarantäne noch intensiviert werden würde. Weiterhin würden spezielle Einzelbeschäftigungsangebote zur Verfügung gestellt und auch die sozialen Akteure um intensivere Unterstützung gebeten werden. Erforderlichenfalls wäre auch seitens des Sicherheitsdienstes eine kurzfristige Verstärkung möglich.

12. Ist eine häusliche Quarantäne einzelner Bewohner auf dem Gelände der LEA möglich? Welche zusätzlichen Maßnahmen sind hierfür erforderlich?

Ja, siehe hierzu Antwort zur Frage 8. Diese betroffenen Personen werden zudem direkt auf ihren Zimmern mit Verpflegung versorgt sowie dort auch medizinisch betreut. Zum Zeitvertreib werden ihnen zudem verschiedene Einzelbeschäftigungsangebote zur Verfügung gestellt.

13. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, wenn sich ein Bewohner der Anordnung einer häuslichen Quarantäne zu entziehen versucht? Ist ein solcher Fall schon eingetreten? Falls ja, welche zusätzlichen Maßnahmen wurden damals ergriffen? Wie kann generell gewährleistet werden, dass sich erkrankte LEA-Bewohner nicht der staatlichen Aufsicht entziehen? Können erkrankte Bewohner die LEA unbemerkt verlassen und im Umland unterwegs sein? Wie kann dann die Befolgung des Kontaktverbots sichergestellt werden?

Siehe hierzu Antwort zur Frage 8. Bisher versuchte sich ein einziger erkrankter Bewohner der häuslichen Quarantäne durch Klettern aus dem Fenster entziehen, konnte aber durch den Sicherheitsdienst umgehend gestoppt werden. Dieser Bewohner wurde anschließend in einem Krankenhaus untergebracht.

14. Wie sind die unter 12. gestellten Fragen für den Fall des am 13.03. bestätigten Erkrankten zu beantworten?

Auch im Ankunftszentrum Heidelberg, der Unterbringungseinrichtung des genannten Betroffenen, wird vergleichbar wie unter 12. geschildert verfahren.

15. Wie funktioniert der Informationsfluss Betreiber – Stadt – Landespolizei – Bundespolizei, wenn ein Corona-Fall an einem LEA-Standort auftritt?

Zwischen allen Akteuren erfolgt generell ein sehr enger und gut funktionierender Informationsaustausch – allerdings nicht mit der Bundespolizei, die an solchen Fällen mangels Zuständigkeit nicht beteiligt ist.

16. Sind in der LEA minderjährige unbegleitete Geflüchtete – auch nur vorübergehend – untergebracht? Falls ja: Wie wird bei diesen im Falle einer Infizierung verfahren, bzw. erfahren diese eine weitergehende Behandlung? Wenn ja, welche?

Ersichtlich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden grundsätzlich sofort durch das zuständige städtische Jugendamt in Obhut genommen. Nur in Ausnahmefällen wird für männliche Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren für eine einzelne Übernachtung eine geschützte Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtungen Durlacher Allee 100 ermöglicht, sofern seitens des Jugendamtes eine Unterbringung in der Kürze der Zeit nicht organisiert werden kann.