• 25. April 2024 17:22

Errichtung eines weiteren Standorts einer Landeserstaufnahme in Karlsruhe

Apr 2, 2020

Anfrage an die Stadt Karlsruhe:
Wie aus einer Veröffentlichung auf www.ka-news.de vom 24. März 2020 zu entnehmen war, wurde zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadt Karlsruhe vereinbart, in der Schwarzwaldstraße 78 einen weiteren Standort der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge einzurichten. Derzeit existieren drei Standorte: in der Durlacher Allee, in der Felsstraße und im Grießbachhaus in der Sophienstraße. Die Zahl der Flüchtlinge in den dann vier Einrichtungen soll sich damit auf 2.650 erhöhen.

Es ist befremdlich, dass der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe von diesem Vorhaben aus den Medien und nicht von der Stadtverwaltung erfahren hat.

Wir fordern daher die Stadtverwaltung entsprechend deren Pflichten auf, dem obersten Organ des Souveräns, dem Gemeinderat, das geplante Vorgehen und der diesem zugrunde liegenden rechtlichen Vorgaben zu erläutern.   

Anmerkung:

Mit der folgenden Antwort wird sich die AfD-Gemeinderatsfraktion nicht begnügen und die Stadt zu einer Konkretisierung ihrer Stellungnahme auffordern. Selbst wenn die Unterbringung für die Stadt monetär nicht zu Buche schlägt, weil das Land Ba-Wü für diese Kosten aufkommt, wird die Aufnahme von weiteren bis zu 1.550 Migranten, für die es dann infolge der Grün-Rot-Linken Gemeinderatsmehrheit Sprach- und andere Integrationskurse geben wird, das städtische Steuersäckel ziemlich belasten. Dafür sorgt schon die Grün-Rot-Linke Gemeinderatsmehrheit, die nicht müde wird, entsprechende Anträge zu stellen – und das trotz Corona und der auch für die Stadt und ihre Bürger spürbaren finanziellen Folgen.Und dabei bleibt es nicht mal. Neben der Forderung, die Stadt müsse weitere minderjährige unbegleitete Füchtlinge aus Griechenland aufnehmen, wollen GRÜNE, LINKE und KAL/Die PARTEI in der nächsten Gemeinderatssitzung durchbringen, dass die Stadt Karlsruhe die Patenschaft und die Finanzierung eines Seenotrettungsschiffes übernimmt. Unser Stadtrat Oliver Schnell steht schon in den Startlöchern – er wird das Schiff schon schaukeln.Bleiben Sie uns weiterhin treu, neugierig und auf alle Fälle, bitte bleiben Sie gesund.

Ihre Karlsruher AfD-Stadträte

Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich

Stellungnahme der Stadt zu den Fragen:

1. Seit wann hat die Stadtverwaltung von diesen Vorhaben gewusst?

Die Stadtverwaltung steht mit dem Regierungspräsidium (RP) seit Jahren bezüglich der Landeserstaufnahmeeinrichten (LEA) in engem Kontakt und Austausch.

2. Welchen Einfluss hatte die Stadtverwaltung auf das Vorhaben des Regierungspräsidiums?

Siehe Frage 1.

3. Wie kam es zu der Standortwahl Schwarzwaldstraße 78? Wer ist der Eigentümer des Grundstücks und welche Nutzung bestand/besteht bisher dort?

Das Grundstück in der Schwarzwaldstraße 78 wird als geeignet befunden. Eigentümer des Grundstücks ist die Stadt Karlsruhe und die bisherige Nutzung bestand bisher z.T. durch die Deutsche Bahn. Auch liegen Teile des Grundstücks bisher brach. Sowohl das Land als auch die Stadt haben mit der Bahn verhandelt.

4. Welche baulichen Maßnahmen sind vor der Nutzung als Standort der LEA dort notwendig? Wer zahlt diese?

Maßnahmen und deren Finanzierung liegen in der Zuständigkeit des Landes. Die Planungen sind bau- und planungsrechtlich mit der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Mit der Stadt ist ein Erbbauvertrag zu schließen.

5. A) Wie viele Aufnahmeplätze stehen derzeit in der LEA Karlsruhe zur Verfügung und wie sieht die Verteilung nach Geschlechtern und Familien aus

  • In der Durlacher Alle – In der Felsstraße
  • Im Grießbachhaus?

Die Verteilung nach Geschlechtern und Familie ist nicht festgelegt. Die Planungsgrößen liegen bei:

  • Ca. 500 Plätze in der Durlacher Allee
  • Ca. 300 Plätze in der Felsstraße
  • Ca. 250 Plätze im Grießbachhaus (Stand: 2. April 2020)

B) Wie hoch ist die Auslastung der vorgenannten Standorte (absolut und prozentual)?

Die Auslastung der Standorte gliedert sich wie folgt:
ca. 154 Plätze | ca. 30,8 % in der Durlacher Allee;

ca. 298 Plätze | ca. 100 % in der Felsstraße und

ca. 86 Plätze | 34,4 % im Grießbachhaus.

6. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuorganisation?

Die Notwendigkeit einer Neuorganisation ergibt sich aus bundesgesetzlichen Änderungen.

7. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit eines vierten Standortes? Wären ggf. die bisherigen Standorte nicht weiter ausbaufähig?

Siehe Punkt 6. Aufgrund des Ansatzes der dezentralen Unterbringung sind die bisherigen Standorte nicht weiter ausbaufähig.

8. Weshalb wurde dieser Standort in einer derart exponierten Lage am Hauptbahnhof mit Bürogebäuden, Hotels, Bus-, Pkw- und vor allen Dingen Fußgängerverkehr gewählt?

Siehe Punkt 3.

9. Werden an diesem Standort nur Männer, gemischte Geschlechtergruppen oder nur Familien untergebracht?

Siehe Punkt 5 A.

10. Um wie viele Aufnahmeplätze gegenüber der derzeitigen Situation steigt die Verfügbarkeit mit der neuen Konzeption, das heißt, wie viele Asylbewerber kommen zusätzlich nach Karlsruhe?

Die Verfügbarkeit steigt um ca. 1000 Plätze. Durch weitere Standorte in anderen Kommunen wird eine Überbelastung weitgehend ausgeschlossen.

11. Wird an den bisherigen Standorten an der Zusammensetzung und der Anzahl der bislang untergebrachten Asylbewerber festgehalten?

Die Zusammensetzung und die Anzahl der in den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Personen werden vom Regierungspräsidium Karlsruhe stetig und bestmöglich an die dynamische Lage angepasst.

12. Wie viele Asylbewerber befinden sich Stand 31.03.2020 dauerhaft auch nach Abschluss ihres Asylverfahrens nach § 47 Abs. 1 S. 3 Nr. 1-4 und Abs. 1 a Asylgesetz in der LEA?

Eine gesonderte Statistik hinsichtlich der beiden genannten Personengruppen wird im Regierungspräsidium Karlsruhe nicht geführt.

13. Wie viele Asylbewerber, die Karlsruhe zugewiesen und dort zur Wohnsitznahme verpflichtet sind, halten sich schätzungsweise dort auch auf, und wie viele schätzungsweise sind dort im Allgemeinen nicht oder nur zu Behördenterminen oder Auszahlungen anzutreffen und halten sich andernorts auf?

Die Stadt Karlsruhe ist von der Aufnahme von Asylbewerbern befreit, da sich die Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe befindet. Aufgrund von familiären Bindungen und wenigen Zuweisungen kommen pro Jahr nur Asylbewerber im niedrigen zweistelligen Bereich nach Karlsruhe. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Personen mit verpflichtender Wohnsitznahme sich nicht in Karlsruhe aufhalten.

14. Wieviel der dort vorgesehenen 500 Beschäftigten sind städtische Bedienstete oder sonstige von der Stadt bezahlte Kräfte? Muss die Stadt Neueinstellungen vornehmen? Um welchen jährlichen Betrag erhöhen sich die städtischen Ausgaben?

Keine der dort vorgesehenen Beschäftigten sind städtische Bedienstete oder sonstige von der Stadt bezahlte Kräfte. Somit muss die Stadt keine Neueinstellungen vornehmen; die jährlichen Ausgaben erhöhen sich diesbezüglich nicht.

15. Falls nach Ziffer 14 Mehrausgaben anfallen, leistet das Land dafür Kostenersatz?

Siehe Punkt 14.

16. Sind unter den unterzubringenden Flüchtlingen auch die erwarteten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und deren Betreuer? Wo werden deren mit Sicherheit künftig nachgeholten zahlreichen Familienangehörigen untergebracht?

Nein, bezüglich der ersten Frage. Fälle von nachgeholten zahlreichen Familienmitgliedern sind nicht bekannt.

17. Im Artikel von ka-news ist von einer aktuellen dynamischen Entwicklung im Bereich der Flüchtlingspolitik die Rede. Was bedeutet das aus Sicht der Stadt Karlsruhe? Rechnet diese mit einer weiter stark steigenden Zahl an Asylanträgen? Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Stadt ihre Bürger miteinzubeziehen, insbesondere hinsichtlich der auf die Stadtgesellschaft zukommenden schweren Zeiten nach der Corona-Pandemie?

Dynamisch bedeutet für die Stadt Karlsruhe der deutliche Rückgang der Geflüchteten. Gemeinderat und Bevölkerung werden auch zukünftig über die weiteren Entwicklungen und Planungen des Landes bzw. des Regierungspräsidiums Karlsruhe in Bezug auf die LEA soweit möglich informiert.