• 25. April 2024 22:02

Fragen zum Haushaltsentwurf 2019/20

Aug 21, 2018

Thema

Fragen zum Haushaltsentwurf 2019/20: Gesamtverschuldung, Neuverschuldung und Verlässlichkeit der Steuerprognosen

1. Gesamtverschuldung: Wie erklären sich die unterschiedlichen Angaben zur Gesamtverschuldung der Stadt zwischen dem statistischen Landesamt und dem Doppelhaushaltsentwurf der Stadtverwaltung? 

Wie verteilen sich die städtischen Schulden auf Stadt, Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften?

 Sachverhalt / Begründung:

Gemäß Daten des statistischen Landesamts Baden-Württemberg (siehe: https://www.statistik-bw.de/FinSteuern/Schulden/SC_KR_KR.jsp) belaufen sich die Gesamtschulden der Stadt Karlsruhe per 31.12.2017 auf 877,044 Mio. €, was einer Verschuldung von 2.824 € je Einwohner entspricht. Sie bestehen dabei aus 0,46 Mio. € Schulden der Stadt beim öffentlichen Bereich, 189,568 Mio. € der Stadt beim nicht öffentlichen Bereich, 8,865 Mio. € der Eigengesellschaften beim öffentlichen Bereich und 678,151 Mio. € der Eigengesellschaften beim nicht-öffentlichen Bereich.

Im Entwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 wird auf S. 566 eine Verschuldung von 192.399.765 €, entsprechend einer Verschuldung von 629 € je Einwohner, ausgewiesen.

2. Neuschuldenaufnahme: 

2.1. Wird sich die Neuverschuldung von ca. 160,4 Mio. € noch um die 2019 und 2020 vom Eigenbetrieb Fußballstadion aufzunehmenden Schulden erhöhen?

2.2. Sind die Kosten für die beschlossenen Vorabmaßnahmen zum Stadionneubau über 9 Mio. € im aktuellen Haushaltswurf enthalten? Wenn ja, in welcher Kostenstelle sind diese verbucht?

2.3. Sind im Doppelhaushaltsjahr auch Kosten für die Infrastruktur-maßnahmen (Budget des städtischen Anteils: 28,6 Mio. €) im Haushaltswurf enthalten? Wenn ja, in welcher Kostenstelle sind diese verbucht?

  Sachverhalt / Begründung:

Gemäß der Haushaltsrede von OB Dr. Mentrup vom 24.07.2018 beträgt die Neuverschuldung im Doppelhaushaltsjahr ca. 160,4 Mio. €. 

Gemäß Haushaltsentwurf, S. 558, sind die Schulden des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark noch nicht aufgeführt, da noch keine Werte vorlägen. Deren Nachreichung wird dort angekündigt.

3. Prognosesicherheit der Steuereinnahmen: 

3.1. Welche Gründe sprechen für eine Erhöhung der erwarteten Gewerbesteuereinnahmen um 60 Mio. € bzw. 22,6 % gegenüber den Planzahlen 2017 und 2018, obwohl von der Stadtkämmerei von einem Übergang der Wirtschaftsentwicklung von Wachstum in Richtung Stagnation ausgegangen wird? (Hinweis: Die Gewerbesteuer korreliert mit den Unternehmensgewinnen. Steigende Unternehmensgewinne erscheinen in einem Übergang des Wirtschaftszykluses von Wachstum zu Stagnation nicht plausibel.)

3.2. Auch die Einkommenssteuer ist für 2019 um 9,8 % höher als für 2018 angesetzt, und für 2020 werden wiederum um 5,7 % höhere Einkommenssteuereinnahmen als für 2019 erwartet. Auch hier die Frage, welche Gründe für die Schätzung dieses Anstiegs an Einkommenssteuereinnahmen sprechen?

  Sachverhalt / Begründung:

Im Vorwort zum Haushaltsentwurf, Seite V3, wird wie folgt ausgeführt:

„Die deutsche Wirtschaft stagniert und die ursprünglich positiven Prognosen für die nächsten Jahre erhalten merkliche Dämpfer. Kumulativ zusammen genommen sind hierfür die ansteigenden Referenzzinssätze der Notenbanken sowie begrenzte Produktionskapazitäten und fehlende Fachkräfte in den Unternehmen verantwortlich. Hinzu kommt in jüngster Zeit eine durch die US-Regierung angestoßene Diskussion über die weltweiten Handels- und Zollbeschränkungen. Die führenden Wirtschaftsinstitute reduzieren daher ihre Konjunkturvorhersagen. Auch der ifo-Geschäftsklimaindex, eine zusammengefasste Einschätzung zur gegenwärtigen und zukünftigen Konjunkturentwicklung von über 9.000 Unternehmenslenkern, ist zuletzt mehrfach gesunken. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die deutsche Wirtschaft aktuell „das Tempo raus“ nimmt.

Was sind die Herausforderungen hieraus ganz konkret für die Kommunen?

Für die Kommunen bedeutet dies mit einer Verzögerungswirkung von ein bis zwei Haushaltsjahren geringere oder im besten Falle gleichbleibende Steuerzuweisungen beziehungsweise Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg. Die beiden vorgenannten Ertragspositionen summieren sich auf insgesamt rund 500 Mio. Euro (2019) beziehungsweise 536 Mio. Euro (2020), was einem prozentualen Anteil von 36 Prozent (2019) beziehungsweise 38 Prozent (2020) an den Gesamterträgen entspricht. Somit ist sehr einfach einschätzbar, dass eine geringfügige Abweichung von den eingeplanten Werten eine erhebliche Auswirkung in Millionenhöhe nach sich ziehen kann.“

Angesichts dieser Rahmenbedingungen stellt sich die Frage, ob die im Doppelhaushalt für 2019 und 2020 eingestellten Steuereinnahmen dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht, die Grundlage jeden Wirtschaftens sein sollte, hinreichend Genüge tragen:

Im Haushaltsplanentwurf wird hervorgehoben, dass die hohen Steuereinnahmen des Jahres 2017 im Wesentlichen auf Einmaleffekten bei den Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen sind. Im Haushaltsplan waren 2017 und 2018 Gewerbesteuereinnahmen von 265 Mio. € eingeplant, die im Jahr 2017 mit 380 Mio. € um 115 Mio. € übertroffen wurden. Nunmehr werden für 2019 und 2020 jeweils Einnahmen von 325 Mio. € eingeplant.

Unterzeichnet von:

Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt