• 19. April 2024 20:35

Anfrage: Vollumbau Stadion im Wildpark

Jul 17, 2018

Zusätzliche Kosten bei Rückbau und Entsorgung der Erdwälle und der Bauwerke des alten Stadions

1. Abbruchgebäude
Da die Abbrucharbeiten im Zuge der vorbereitenden Arbeiten (Rückbau Wälle) erfolgen: Wo sind dann die Kosten des Rückbaus angeordnet? Im Budget der vorbereitenden Maßnahmen? Oder werden die Kosten dem Totalunternehmer in Rechnung gestellt, oder trägt der Totalunternehmer nur die Kosten, die seiner Kalkulation zugrunde gelegt sind?

Die Kosten des Rückbaus – also des Abbruchs des Stadions im Bereich der beiden Kurven und der Gegengerade – sind im Budget der vorbereitenden Maßnahmen enthalten.

Da die Erdwälle komplett ausgebaut und somit auch die Bauwerke des bestehenden Stadions abgebaut werden müssen: Welche Auswirkungen hat es für die Auftragsvergabe, wenn der zu beauftragende Totalunternehmer in seinen Planentwürfen den Erhalt von Stadionteilen vorgesehen hat, die im Zuge des Komplettausbaus der Erdwälle aber abgebrochen werden mussten?

Die Planung der Vorabmaßnahmen ist Grundlage der aktuellen ersten verbindlichen Angebote zum Vollumbau des Wildparkstadions. Die Entwürfe der vorliegenden ersten verbindlichen Angebote zum Vollumbau des Wildparkstadions integrieren somit keine bestehenden Stadionteile, die während der Vorabmaßnahmen abgebrochen werden müssen.

Gibt es ein Schadstoffgutachten zu den Stadionbauwerken (ohne Erdwälle), d. h. über das Vorhandensein von kontaminierten Bauwerksteilen (z. B. Asbest)?

Ein Schadstoffgutachten zum Stadionbauwerk ist vorhanden.

2. Stadioninnenraum
Wie groß ist die Fläche des Stadioninnenraums des bestehenden Stadions und wie groß ist die Fläche des Stadioninnenraums des vollumgebauten Stadions? (Da aus dem bestehenden Mehrzweckstadion ein reines Fußballstadion werden soll, ist zu erwarten, dass sich der erforderliche Stadioninnenraum verkleinert, da nur noch das Fußballfeld und ein nur wenige Meter breiter Randstreifen benötigt werden.)

Die Größe der Fläche des Stadioninnenraums des bestehenden Stadions beträgt ca. 19.700 m2. Die Größe der Fläche des Stadioninnenraums des vollumgebauten Stadions beträgt laut Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) zwischen ca. 10.600 m2 und 11.500 m2.

Im Vergabeverfahren wird von einem „Vollumbau“ gesprochen, in der öffentlichen Diskussion und im Gemeinderat wird dagegen immer von “Stadionneubau“ gesprochen. Gibt es einen qualitativen Unterschied (in technischer, nicht in baurechtlicher Hinsicht) zwischen “Vollumbau” und einem “Stadionneubau”?

In technischer Sicht gibt es hier keinen qualitativen Unterschied zwischen den gewählten Begrif-fen „Vollumbau“ und „Stadionneubau“. Gemeint ist immer der Vollumbau des Wildparkstadions unter Aufrechterhaltung des Spielbetriebs in einzelnen Bauphasen. Dabei werden Bestandteile wie z. B. der um modellierte Wall weiterverwendet durch Integration in den neuen Stadionkörper sowie die Spielfläche mit Rasenheizung und Rasenbewässerung baulich nicht verändert. Der restliche Stadionbestand wird nach Abbruch bzw. Rückbau im Rahmen der einzelnenBauphasen neu hergestellt. Das Ergebnis ist im Sinne des Betrachters ein „neues“ Stadion, also ein „Stadionneubau“.