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Stellungnahme der Stadt zur Ballspielanlage im Stadtpark Südost

Jun 10, 2018

Am 26.09.2017 wurde die Beantwortung der Anfrage 2017/0514 im Gemeinderat vorgestellt. Demnach belaufen sich die Kosten für die geplante Ballspielanlage auf 250.000 €. Die Frage nach den Kosten für eine Sanierung der bestehenden Ballspielanlage wurde mit dem Hinweis auf die nicht vorhandene Entwicklungsperspektive leider nicht beantwortet. Begründet wurde dies u.a. mit einer Freihaltetrasse für eine mögliche Straßenbahnlinie im Rahmen der damaligen Planungen des City Parks durch die Rahel-Straus-Straße.

Dagegen wird in dem neuen Bebauungsplan “Südliche Stuttgarter Straße, Südstadt“ die Straßenbahntrasse inkl. eingeplanter Haltestellen entlang der Stuttgarter Straße und nicht mehr wie ursprünglich angedacht durch den City Park geführt. Zudem bietet die Trasse entlang der Rahel-Straus-Straße keine Entwicklungsperspektive aufgrund der baulichen Situation in der Luisenstraße ab Höhe der Morgenstraße.

Aufgrund des Bebauungsplans “Südliche Stuttgarter Straße, Südstadt“ ergibt sich somit eine weitere Variante hinsichtlich der Errichtung bzw. Sanierung der bestehenden Ballspielanlage, die zwangsläufig eine Neubewertung der Situation auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten für die Stadt Karlsruhe ermöglicht.
Einem Bauantrag für die bestehende Ballspielanlage stünde mit der neuen Trasse entlang der Stuttgarter Straße ebenfalls nichts mehr im Wege. Zudem würden somit die Anliegen der Anwohner der Ludwig-Erhard-Allee ebenfalls Berücksichtigung finden.

https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/stuttgarter_strasse.de

Stellungnahme
1. Wann soll die Ballspielanlage gemäß Bauantrag 4924-16-01 gebaut werden?
Der zeitliche Rahmen ist derzeit nicht abzusehen, da sich im Moment das Containerprovisorium der Kita Sybelstraße auf der Fläche befindet. Die Realisierung findet im Anschluss an den Containerrückbau statt.

2. Wird die bestehende Ballspielanlage, die nur 300m in Richtung Stuttgarter Straße von der neu zu bauenden entfernt ist, weiter in Betrieb bleiben, wenn die neue Ballspielanlage gemäß Bauantrag 4924-16-01 gebaut werden sollte?
Die bestehende Anlage an der Stuttgarter Straße ist eine Übergangslösung, da der dringende Wunsch der Jugendlichen aus dem Quartier nach einer Ballspielfläche bestand. Laut Bebau- ungsplan verläuft an dieser Stelle die Freihaltetrasse für eine mögliche Straßenbahnlinie. Es ist noch nicht abzusehen, wann und ob diese Trasse gebaut wird. Daher wird dieser Bolzplatz zu- nächst in Betrieb bleiben.

3. Welche Kosten sind bisher durch die Errichtung der bestehenden Ballspielanlage entstanden?
Der Bolzplatz wurde 2008 für 45.400 Euro gebaut und 2015 für 21.000 Euro saniert.

4. Wieviel würde die Sanierung der bestehenden Ballspielanlage kosten, um diese auf den Stand der geplanten Anlage gemäß Bauantrag 4924-16-01 zu bringen?
Eine Aufwertung ist nicht möglich, da für den Bolzplatz an dieser Stelle keine Baugenehmigung erwirkt werden kann. Wie schon oben beschrieben, befindet sich dieser auf einer Freihaltetrasse für die Straßenbahn.

5. Gab es seit der Errichtung in der Vergangenheit Beschwerden über Ruhestörungen im Zusammenhang mit der bestehenden Ballspielanlage?
Weder beim Ordnungs- und Bürgeramt noch beim örtlich zuständigen Polizeirevier Karlsruhe Südweststadt sind Beschwerden aus der Bevölkerung im Zusammenhang mit der bestehenden Ballspielanlage bekannt.

6. Gab es bisher Beschwerden von Anwohnern oder Eigentümern in Bezug auf die Er- richtung der bestehenden Ballspielanlage, da diese im Bebauungsplan ursprünglich nicht vorgesehen war?
Dem Gartenbauamt sind keine Beschwerden bekannt. Der Bolzplatz wurde errichtet, als im Um- feld noch keine Wohnbebauung vorhanden war. Er entstand auf Wunsch der Jugendlichen aus der „alten“ Südstadt.

7. Warum soll entgegen dem Bebauungsplan Nr. 732, Karlsruhe Südost vom 09.06.2000, der lediglich eine Ballspielwiese und einen Spielplatz vorsieht, eine Ballspielanlage gemäß Antrag 4924-16-01 gebaut werden? Wäre eine Ball-spielwiese ge- mäß Bauantrag 4924-16-01 hier nicht ausreichend?
Die genehmigte Ballspielanlage Ludwig-Erhard-Allee/Marie-Juchacz-Straße soll auch von der angrenzenden Grundschule am Wasserturm genutzt werden können.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplanes wurden Ballspielangebote als Ballspielwie- sen festgesetzt, unabhängig vom Ausbauzustand.
Eine Ballspielwiese genügt nicht den Ansprüchen der Schule. Des Weiteren würde diese dem Nutzungsdruck der Kinder und Jugendlichen aus dem Quartier nicht Stand halten.

8. Welche Kosten würden dagegen für die Einrichtung einer Ballspielwiese gemäß Bebauungsplan Nr. 732 entstehen?
Eine Ballspielwiese ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. Deshalb liegt keine Kostenschätzung vor.