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Anfrage: Allgemeine Situation im Bereich Eckenerstr. / Michelinstraße

Aug 17, 2017

A – „EDEKA-Fleischwerk“ in Rheinstetten-Forchheim / Verkehrsgutachten der Stadt Karlsruhe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

1. Nach den Angaben in der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe vom 23.09.2008 (Vorlage-Nummer 1509 zu TOP 11 b) liegt die durch das Vorhaben neu entstehende Verkehrsmehrbelastung im Endausbau bei ca. 400 LKW- und 800 PKW-Fahrten täglich, deren Erschließung teilweise auch über die B36 und damit die Eckenerstr. erfolgt.
1.1 Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob sich die damals prognostizierten Zahlen in der Betriebsphase und vor allem nach der Erweiterung des Werkes bewahrheitet haben?
1.2. Falls nein: Wirkt die Stadtverwaltung darauf hin, derartige Zahlen in Erfahrungen zu bringen?
1.3. Falls nein: Weshalb nicht?

2. Nach den Angaben in der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe vom 23.09.2008 (Vorlage-Nummer 1509 zu TOP 11 b) kommt das von der Stadt Karlsruhe in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten zu dem Ergebnis einer Mehrbelastung von lediglich 2 bis 3 % im Bereich der B36 durch LKW-Verkehr.

2.1. Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob sich dieses Gutachtenergebnis nach der Erweiterung des Werkes bewahrheitet habt?
2.2. Falls nein: Wirkt die Stadtverwaltung darauf hin, die nötigen Zahlen in Erfahrungen zu bringen?
2.3. Falls nein: Weshalb nicht?

3. Nach den Angaben in der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe vom 23.09.2008 (Vorlage-Nummer 1509 zu TOP 11 b) betrachtet die Stadtverwaltung die verkehrlichen Auswirkungen der Neuverkehre im Bereich der B36 im Stadtgebiet als unerheblich.

3.1.Hält die Stadtverwaltung diese damalige Einschätzung derzeit noch für zutreffend?
3.2. Falls ja: Weshalb ?
3.3. Falls nein: Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadtverwaltung hieraus ?
3.4. Falls keine: Weshalb nicht ?

4. Nach den Angaben in der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe vom 23.09.2008 (Vorlage-Nummer 1509 zu TOP 11 b) bittet die Stadt Karlsruhe darum, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA die im Gutachten dargelegte Verteilung insbesondere der LKW-Verkehre (Verkehrszunahme LKW im Bereich der B36 um 2-3 %) dauerhaft sicherzustellen.

4.1 Liegen der Stadt Karlsruhe Erkenntnisse darüber vor, ob die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA dieser Bitte entsprechen?
4.2. Falls ja: Kommt EDEKA seinen vertraglichen Verpflichtungen nach?
4.3. Falls nein: Weshalb nicht?
4.4. Falls nein: Beabsichtigt die Stadtverwaltung Karlsruhe darauf hinzuwirken, diese Erkenntnisse zu erlangen?
4.5. Falls nein: Weshalb nicht?
4.6. Beabsichtigt die Stadtverwaltung darauf hinzuwirken zu erfahren,  weshalb die damals geäußerte Bitte nicht in die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA aufgenommen wurde?
4.7. Falls nein: Weshalb nicht?

B – Messverfahren

1. Mit der Emission von Lärm geht bei Straßenverkehr ein nicht unerheblicher Ausstoß von gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen wie Kohlenmonoxid, Stickoxiden und Feinstäuben einher.

1.2 Wurden im Bezug auf diese oder andere Schadstoffe bereits Messungen in dem betroffenen Bereich durchgeführt?

1.3. Falls nein: Sind solche Messungen geplant?
1.4. Falls nein: Weshalb nicht ?
1.5. Falls nein mangels Zuständigkeit: Wirkt die Stadtverwaltung auf die Durchführung solcher Messungen hin?
1.6. Falls ja: Welches Ergebnis hatten die Messungen?
1.7. Falls ja: Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadtverwaltung hieraus?

2. Im Monat August 2017 wurde im Bereich der Eckenerstr. erneut eine     Verkehrszählung durchgeführt.

2.1 Wann, wie und wo fand diese Messung statt?
2.2. Welche Ergebnisse ergab diese Messung?
2.3. Welche Schlussfolgerungen im Bezug auf mögliche Maßnahmen zur Verkehrsminderung und -beruhigung sind seitens der Stadtverwaltung aus den gemessenen Werten zu ziehen ?
2.4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die Messung größtenteils in die Zeit der Sommerferien gefallen ist?
2.5. Ist eine weitere Messung außerhalb von Ferienzeiten geplant?
2.6. Falls nein: Weshalb nicht ?
2.7. Falls nein: Welche Kosten hat die Messung im August verursacht ?

C – Verfahren und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

1. Nach den Angaben der Stadtverwaltung zu einer Gemeinderatsanfrage (Vorgang 2017/0268) kann mit Ausnahme der Hauptverkehrszeiten (stadteinwärts zwischen 6 und 9 Uhr sowie stadtauswärts zwischen 15 und 18 Uhr) am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, was zu einer Verlangsamung des Verkehrs und damit zu einer Lärmminderung führt.

1.2. Welche gesetzlichen und/oder behördlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Parkzeiten entsprechend zu verlängern?
1.3. Sieht die Stadtverwaltung diese Voraussetzungen als gegeben an?
1.4. Falls nein : Weshalb nicht?

2.1. Welche gesetzlichen und/oder verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen, um in dem beschriebenen Bereich eine zumindest auf die Nachtstunden beschränkte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen ?
2.2. Sieht die Stadtverwaltung diese Voraussetzungen als gegeben an?
2.3. Falls nein: Weshalb nicht?
2.4. Falls nein mangels Zuständigkeit: Wirkt die Stadtverwaltung darauf hin, eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung herbeizuführen?
2.5. Falls nein: Weshalb nicht?

3.1. Welche gesetzlichen und/oder verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen, um in dem beschriebenen Bereich ein auf die Nachtstunden beschränktes Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen anzuordnen?
3.2. Sieht die Stadtverwaltung diese Voraussetzungen als gegeben an?
3.3. Falls nein : Weshalb nicht?

3.4. Falls nein mangels Zuständigkeit: Wirkt die Stadtverwaltung darauf hin, eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung herbeizuführen?
3.5. Falls nein: Weshalb nicht?

4. Nach den Angaben der Stadtverwaltung zu einer Gemeinderatsanfrage (Vorgang 2017/0268) soll im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Eckenerstr. der Geh- und Radwegbereich umgestaltet werden.

4.1. Wie ist der derzeitige Planungsstand dieses Vorhabens ?
4.2. Welche weiteren Maßnahmen wird die Stadtverwaltung ergreifen, um einen Beitrag zum Lärm- und Emissionsschutz zu leisten?

5. Schleifen der Straßenbahnschienen zur Lärmreduzierung
5.1. Bis wann können die Schienen in einem besonderen Verfahren derart geschliffen werden, um eine Minderung des Lärmes zu erreichen?

Sachverhalt:

Die Lärm- und Verkehrsproblematik im Bereich der Eckenerstr. / Michelinstr. ist der Stadtverwaltung Karlsruhe seit vielen Jahren bekannt. Aus dem Kreis der Anwohnerschaft sind bereits seit dem Jahr 2008 immer wieder Beschwerden über eine unzumutbare Lärm- und Verkehrsbelastung an die Stadt Karlsruhe herangetragen worden.

Die von der Stadtverwaltung bislang ergriffenen Maßnahmen wurden von den betroffenen Bürgern zwar begrüßt, um jedoch eine wirksame nachhaltige Verbesserung zu erreichen, sind aus der Sicht der Anwohner noch weitere Schritte notwendig.

Seit Anfang des Jahres hat sich die Situation für die Anlieger in einem unerträglichen Maß verschärft. Zu den beklagenswerten, durch den Verkehr bedingten Einschränkungen in der allgemeinen Lebensqualität kommen nun auch die Baustellen auf der Südtangente hinzu, die zu einer erheblichen Mehrbelastung des entsprechenden Stücks der B36 geführt haben.

Vor der AfD hatten sich die betroffenen  Bürgern an viele andere Gruppierungen gewandt. Genutzt hat es leider nur wenig. Es gibt immer noch berechtigte Beschwerden der Anwohner über den Autolärm.

Im Auftrag der Bürger appellieren wir an Stadtverwaltung und Gemeinderate, weitergehende Lösungswege zu erarbeiten. Die Bürger wollen hören, was geht – was nicht geht wurde ihnen schon oft genug gesagt.

Unterzeichnet von:

Marc Bernhard

Dr. Paul Schmidt