• 8. Mai 2024 18:02

Städtische Zuschüsse für DITIB-Jugendorganisation im StJA

Mrz 22, 2017
Anfrage:
1.  Ist es mit den Grundsätzen der Stadt Karlsruhe vereinbar, dass die DITIB städtische Zuschüsse erhält?
2.  Ist es mit den Statuten des Stadtjugendausschusses vereinbar, dass die DITIB-Jugendorganisation Zuschüsse erhält?
3.  Welchen Betrag hat die DITIB-Jugendorganisation insgesamt jährlich von der Stadt bzw. vom StJA erhalten (in 2015, 2016 und 2017)?
4.  Wieviel Geld hat die DITIB-jugendorganisation seit ihrer Aufnahme in den Stadtjugendausschuss vor 2 ½ Jahren insgesamt von der Stadt bzw. vom Stadtjugendausschuss erhalten?
5.  Wofür wurde dieser Betrag ausgegeben?
6.  Wurde die Verwendung dieser Mittel durch die DITIB-Jugendorganisation vom StJA bzw. von der Stadt  überprüft?
7.  Wenn ja, wie oft?
Sachverhalt/Begründung:
Die Jugendorganisation der DITB Karlsruhe war Ende 2014 in der StJA-Vollversammlung nach kontroverser Diskussion und der Beteuerung ihrer Funktionäre, man sei eine harmlose Vereinigung junger Menschen, in den Stadtjugendausschuss aufgenommen worden. Bereits damals war in der Diskussion die Kritik vorgebracht worden, dass es sich bei DITIB um eine vom Ministerpräsidenten der Türkei kontrollierte Organisation handele, deren Zweck darin bestehe, den Einfluss der türkischen Regierung in Deutschland auszubauen.
Nicht nur die Landeszeitung aus Lüneburg hat Erdogan in letzter Zeit zitiert: “Die ‘Demokratie ist nur ein Mittel, kein Ziel’. Man werde sie benutzen wie die ‘Straßenbahn und abspringen, wenn wir am Ziel sind’ sagte Erdogan, der seine Werbetour für einen Staatsstreich von oben auch auf deutschem Boden führt, und „seine Spitzel in Moscheen und Schulen von der Kette lässt, damit sie seine Gegner einschüchtern.”
Angesichts der menschenrechtsverachtenden und demokratiefeindlichen Vorgänge in der Türkei ist es nicht akzeptabel, dass die DITIB, die von der türkischen Religionsbehörde verwaltet und mitfinanziert wird, Steuergelder der Karlsruher Bürger erhält.
Bereits im September 2016 hatte die SPD-geführte Landesregierung von NRW jede Zusammenarbeit mit DITIB beendet, nachdem ein als Comic gestaltetes Flugblatt der türkischen Religionsbehörde Diyanet, der die Ditib untersteht, an vielen Stellen im Land aufgetaucht war. In dem offensichtlich an Kinder und Jugendliche gerichteten Comic wird der Märtyrertod verherrlicht; es handelt sich also um einen indirekten Aufruf, Selbstmord-Attentäter zu werden.
 Man erkennt, dass DITIB keineswegs zufällig eine Jugendorganisation unterhält. Kinder und Jugendliche werden hier auf vielfältige Weise indoktriniert, ihre Radikalisierung dabei wissentlich in Kauf genommen.
Durch die Mitgliedschaft im Stadtjugendausschuss erhält diese Organisation nicht nur gesellschaftliche Akzeptanz, sondern auch finanziellen Mittel für Ihr islamistisches Wirken.
Es kann nicht sein, dass die Jugend in Deutschland und insbesondere hier in Karlsruhe von einer durch unsere Steuergelder unterstützten DITIB-Jugendorganisation beeinflusst wird. Die Stadt müsste alles dafür tun, dass eine derartige Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen unterbleibt, anstatt diese noch finanziell zu unterstützen.
Unterzeichnet von:
Marc Bernhard
Dr. Paul Schmidt

Hier die Stellungnahme der Stadt:
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  1. Ist es mit den Grundsätzen der Stadt Karlsruhe vereinbar, dass die DITIB städtische Zuschüsse erhält?
    Die DITIB-Jugend hat ihren Antrag auf Mitgliedschaft beim Stadtjugendausschuss e.V. (stja) gestellt. Im normalen Aufnahmeverfahren wurden die Satzung, der Bericht über die Jugendarbeit und die Mitgliederzahlen vorgelegt und geprüft. In persönlichen Vorstellungsgesprächen beim Vorstand und in der Vollversammlung wurden Fragen geklärt und in einer Abstimmung die Aufnahme beschlossen. Der Stadtjugendausschuss e.V. achtet ganz besonders auf die Eigenständigkeit und strukturelle Unabhängigkeit der Jugendorganisationen vom Erwachsenenverband. Die Vollversammlung sah keinen Anlass, die DITIB-Jugendorganisation abzulehnen.

    Bisher hat die DITIB-Jugendorganisation keine Anträge auf kommunale Zuschussmittel gestellt. Wenn solche Anträge beim Stadtjugendausschuss e.V. eingehen würden, würden sie nach den gültigen Richtlinien überprüft und dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden.

  2. Ist es mit den Statuten des Stadtjugendausschusses vereinbar, dass die DITIB- Jugendorganisation Zuschüsse erhält?
    Die Vollversammlung des Stadtjugendausschuss e.V. im Herbst 2014 hat beschlossen, die DITIB-Jugend als Mitglied in den Stadtjugendausschuss e.V. aufzunehmen. Die Vorausset- zungen dafür waren nach § 6 der Satzung des Stadtjugendausschuss e.V. erfüllt. Mit dem Beschluss der Vollversammlung stehen der DITIB-Jugend alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds zu. Dazu gehört auch das Recht, Zuschüsse gemäß den Richtlinien zu beantragen.
  3. Welchen Betrag hat die DITIB-Jugendorganisation insgesamt jährlich von der Stadt bzw. vom Stadtjugendausschuss e.V. erhalten (in 2015, 2016 und 2017)?
  4. Wieviel Geld hat die DITIB-Jugendorganisation seit ihrer Aufnahme in den Stadtjugendausschuss vor 2 1⁄2 Jahren insgesamt von der Stadt bzw. vom Stadtjugendausschuss erhalten?
  5. Wofür wurde dieser Betrag ausgegeben?
  1. Wurde die Verwendung dieser Mittel durch die DITIB-Jugendorganisation vom StJA bzw. von der Stadt überprüft?
    Da die DITIB-Jugend vom Stadtjugendausschuss e.V. keine Mittel erhalten hat, bestand kein Bedarf auf eine Prüfung.
  2. Wenn ja, wie oft?

    Da die DITIB-Jugend vom Stadtjugendausschuss e.V. keine Mittel erhalten hat, bestand kein Bedarf auf eine Prüfung.