• 28. März 2024 10:00

Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Karlsruhe

Sep 19, 2016

haus

Ergänzungsantrag

Thema: TOP 3 Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Karlsruhe zum 01.01.2017

Die AfD-Stadträte beantragen folgende Ergänzungen:

 

A) In die “Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Karlsruhe” ist unter “§ 3 Steuerbefreiungen” ganz unten zusätzlich aufzunehmen: “Personen, die ihre Hauptwohnung im Karlsruher Stadtgebiet haben, sind von der Karlsruher Zweitwohnungssteuer befreit.”

B) Als Ergänzung zum Beschlusstext: “Des weiteren beschließt der Gemeinderat, die Erstwohnsitzkampagne mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer in Karlsruhe zu beenden.”

 

Bisher wurde mit der Erstwohnsitzkampagne versucht, Menschen, die in Karlsruhe ihren Lebensmittelpunkt haben, ihre Karlsruher Wohnung aber nur als Nebenwohnsitz gemeldet haben, davon zu überzeugen, diese zur Hauptwohnung umzumelden. Diese Ummeldung hat finanzielle Vorteile für die Stadt, u. A. da die Lohnsteuer und andere Steuern an das für die Hauptwohnung zuständige Finanzamt zu zahlen sind.

 

Um dieses Ziel besser erreichen zu können, tritt nun die neue Karlsruher Zweitwohnungssteuer an die Stelle der Erstwohnsitzkampagne. Die o. g. Zielgruppe soll mit dieser neu eingeführten Steuer dazu gebracht werden, ihre Nebenwohnung in Karlsruhe zur Hauptwohnung umzumelden, um zu vermeiden, dass die neu eingeführte Zweitwohnungssteuer fällig wird.

 

A) Bürger, die neben ihrer Hauptwohnung in Karlsruhe auch eine Nebenwohnung im Stadtgebiet haben, zahlen bereits ihre Steuern in voller Höhe an das Finanzamt Karlsruhe-Stadt, gehören also nicht zur oben genannten Zielgruppe. Sie sind daher von der Zweitwohnungssteuer auszunehmen.

 

B) Mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer verliert die Erstwohnsitzkampagne ihren Sinn und Zweck und muss angesichts der hohen durch sie verursachten Kosten abgeschafft werden.

 

 

Unterzeichnet von:

 

Marc Bernhard

Dr. Paul Schmidt