• 28. März 2024 20:22

Amt 170 Informations- technologie

Jul 21, 2016

Antwort der Stadt

1. Wie gewährleistet die Stadt, dass aus dem Beschluss 2016/0106 „Gründung eines Amtes 170 Informationstechnologie“ tatsächlich keine finanziellen Auswirkungen und somit Mehrkosten entstehen?

Das neue IT-Amt wird durch die Zusammenführung der Abteilung P 4 (Abteilungsleitung ist in A 15 BBesO) und der Stabsstelle Medienbüro (Stabsstellenleitung E 15 TVöD) gebildet. Eine dieser beiden jetzigen Leitungsstellen dient zur Finanzierung der neuen Amtsleitungsstelle und erfährt eine Aufwertung von A 15 nach A 16. Die zweite Stelle wird kostenneutral zur Finanzierung der Stellvertretung dienen.

2. Welche Kosten entstehen durch die Zusammenlegung der bisherigen Abteilung POA/P4 mit dem Medienbüro; vorstellbar wären z.B. höhere Personalkosten (neu geschaffene Stelle des Amtsleiters, Erhöhung der Bezüge des Stellvertreters etc.), weitere organisati- onsbedingte Kosten (Umzug, Renovierung, Mobiliar, Druckkosten etc.) und zusätzliche administrativen Kosten?

Siehe Antwort Frage 1

3. Welche Einsparungen können gegen diese Kosten gebucht werden, damit sie letztend- lich ohne „Finanzielle Auswirkung“ bleiben?

Im Rahmen der Bildung des IT-Amts werden aber auch Synergien durch die Neuordnung der de- zentralen IT in den Dienststellen erwartet. Die Höhe der Einsparungen ist heute noch nicht quantifizierbar.

4. Sind die Kosten externer Beratungsunternehmen, die an der Erarbeitung mitgearbeitet haben, ebenfalls berücksichtigt?

Nein, sind nicht berücksichtigt.

5. Unter dem Strich: Bleibt die Gründung des neuen Amtes 170 wirklich ohne finanzielle Auswirkungen?

Die Stellen, die wir in den letzten Jahren für die Neuausrichtung der IT geschaffen
haben, waren organisatorisch notwendig. Dies ergibt sich auch aus dem Organisationsgutachten von ]init[. Die Stellenschaffungen vom Februar diesen Jahres stehen zwar im zeitlichen Zusammenhang mit dem neu gebildeten IT-Amt, sind aber, unabhängig von dieser organisatorischen Maßnahme, zur Aufgabenbewältigung erforderlich.

Insoweit stimmt die von der Verwaltung in der Gemeinderatsvorlage im April getätigte Aussage, dass die Bildung des IT-Amts als solches personalkostenneutral erfolgen kann. Sollten sich in der Zukunft neue Aufgabenfelder ergeben oder bestehende Aufgabenfelder erweitern, sind künftige Personalzuwächse nicht auszuschließen.

6. Falls letztendlich doch zusätzliche Kosten entstehen, ab welcher Höhe wird der Be- schluss 2016/0106 hinfällig?

Der Gemeinderat ist Stand heute dann einzubinden, wenn zusätzliche Stellenschaffungen für das Amt erforderlich sein sollten. Dies war aber bei Erstellung der Vorlage 2016/0106 noch nicht absehbar.