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Pressemeldung: Freihandelsabkommen TTIP

Nov 13, 2014

AfD – Landesverband Baden-Württemberg fordert, dass alle EU- Mitgliedsstaaten über das Abkommen entscheiden dürfen.

Wir sind für Transparenz und Beteiligung der Bürger und der Wirtschaft vor Vertragsabschluss und lehnen Investorenschutz und Schiedsgerichte ab.

Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) birgt Chancen und Risiken. Die Chancen liegen ganz allgemein im Abbau von Handelsschranken und damit einhergehenden Erleichterungen für die heimische Exportwirtschaft. Daher sind Handelsabkommen grundsätzlich zu begrüßen. Wie immer gibt es neben den Chancen aber auch Risiken, und die sind im Falle des TTIP beträchtlich, so Prof. Lothar Maier, Experte für Verbraucherschutz: „Mit TTIP soll ein veritabler transat- lantischer Binnenmarkt errichtet werden. Um den europäischen Binnenmarkt zu schaffen, benötigten die EU und ihre Vorgänger immerhin vierzig Jahre und auch heute noch ist der Binnenmarkt nicht restlos verwirklicht. Es erscheint illusionär, dasselbe in noch größerem Stil innerhalb kurzer Zeit erreichen zu wollen.“

Ein wesentliches Problem des Vertragsentwurfs ist der Investitionsschutz. Das Abkommen stellt vor allem auf Portfolioinvestitionen ab, weniger auf industrielle Direktinvestitionen. Bestimmte Vermögenswerte und Gewinnerzielungsinteressen sol- len damit einen privilegierten Status außerhalb normaler nationaler Gesetzgebung und Justiz erhalten. Internationale Investoren, insbesondere Finanzinvestoren, möchten sich damit rechtsstaatlicher und demokratischer Regulierung und Kontrolle entziehen und sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber vor Ort geführten Unternehmen verschaffen. Der Vorteil resultiert daraus, dass ausländische Investoren vor den Schiedsgerichten gegen Regierungen klagen dürfen, Inländer aber nicht, und dass die von der Weltbank in Washington betriebenen Schiedsgerichte auf einer hauchdünnen bzw. nicht vorhandenen Rechtsgrundlage operieren sollen.

Im Ergebnis wäre dies vor allem ein Angriff auf mittelständisch geprägte, Eigentümergeführte Industrien und Gewerbe, die nicht auf vergleichbare Instrumente zum Schutz ihrer Interessen zurückgreifen können. Die Gleichheit vor dem Gesetz und damit auch die Gleichheit von grundlegenden Wettbewerbsbedingungen sind für uns nicht verhandelbar.

Die Klagetätigkeit im Interesse von Unternehmen gegen Staaten verspricht schon jetzt ein riesiges Geschäftsfeld für große Anwaltsfirmen zu werden. Schon die bloße Androhung einer Klage könnte künftig die EU und ihre Mitgliedsstaaten davon ab- halten, neue Bestimmungen im Verbraucher-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheits- schutz zu erlassen. Dies wird auch die Entscheidungsfreiheit der Kommunen beeinträchtigen. Schließlich muss auch darauf geachtet werden, dass alle Vereinbarungen in diesen Bereichen nicht zwangsläufig an ggf. niedrigere US-amerikanische Standards angeglichen werden. Hier muss ein Interessenausgleich gefunden werden, der europäische Interessen angemessen berücksichtigt. Dies gilt insbesondere auch für den Datenschutz. Angesichts der Spionagetätigkeit der USA ist das kein Nebenaspekt.

Wegen der Bedeutung dieses Abkommens fordert die AfD, dass die EU (Brüssel) nicht alleine über TTIP entscheidet, sondern dass alle Mitgliedsstaaten ihre Souveränität ausüben und über das Abkommen entscheiden dürfen, indem sie es als gemischtes Abkommen ratifizieren. Einen Kompromiss kann es hier nicht geben.

Der Landesvorstand
AfD-Landesverband Baden-Württemberg
Pressekontakt:
Bernd Kölmel, MdEP
Prof. Dr. Jens Zeller Tel.: 0711 217 263 36
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